Allgemeine Bedingungen

Vertragsabschluss


Ein Vertrag für die Vermietung des Ferienhauses Chasa Noth gilt als abgeschlossen, wenn die Reservierung vom Vermieter und Mieter mündlich oder schriftlich vereinbart wurde. Die Zahlung ist vollständig nach der Buchung zu leisten. Trifft die Zahlung nicht beim Vermieter ein, so kann dieser, ohne weitere Ankündigung und ohne ersatzpflichtig zu werden, das Objekt anderweitig vermieten.

 

Zusätzliche Nebenkosten

Die zusätzlichen Nebenkosten betragen: Kurtaxe CHF 5.-- pro Tag und Person ab 12 Jahren (www.engadin.com/de/gaestekarte), Bettwäsche CHF 20.-- pro Person und Woche und Reinigungspauschale CHF 250.--.

 

Rücktritt und Stornierungskondition

Falls der Mieter an der Inanspruchnahme der Leistung in irgendeiner Form verhindert ist, sind 50% der gezahlten Anzahlungen rückerstattbar, wenn 14 Tage vor Ankunft oder früher storniert wird. 25% der gezahlten Anzahlungen sind rückerstattbar, wenn 7 Tage vor Ankunft oder früher storniert wird. Bei späterer Stornierung erfolgt keine Rückerstattung. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

Kann der Vermieter das Ferienhaus Chasa Noth aus unvorhergesehenen Gründen (Wasserschaden, Erdrutsch, Einbruch etc.) nicht vertragsgemäss zur Verfügung stellen, zahlt der Vermieter dem Mieter den gezahlten Mietpreis in voller Höhe zurück und der Mieter verzichtet auf weitere Ansprüche.

 

Übergabe der Mietsache und Beanstandungen

Das Ferienhaus Chasa Noth wird dem Mieter in sauberem und vertragsgemässem Zustand übergeben. Der Mieter muss unmittelbar nach Bezug eine Meldung machen, wenn er das Haus nicht als sauber und vertragsgemäss hält. Zu einem späteren Zeitpunkt können keine Beanstandungen mehr angenommen werden.

 

Sorgfältiger Gebrauch und Haftung

Laufschuhe sind nur beim Eintreten erlaubt. Es sind im ganzen Haus Pantoffeln mit weicher Sohle zu tragen.

Der Mieter ist verpflichtet, dass Ferienhauses Chasa Noth sorgfältig zu benutzen. Die Einrichtung und die Möbel müssen mit Vorsicht behandelt bzw. benutzt werden. Es ist Rücksicht auf Nachbarn und fremdes Eigentum zu nehmen.

Das ganze Haus ist ein Nichtraucherhaus. Vor dem Haus kann geraucht werden.  Zigarettenkippen müssen ordnungsgemäss entsorgt werden (im bereitgestellten Aschenbecher) und dürfen nicht auf das Grundstück geworfen werden.

Haustiere sind erlaubt, aber nur im Erdgeschoss, nicht im Ober- oder Dachgeschoss.

Alle Schäden und Brüche sind umgehend zu melden. Das Ferienhauses Chasa Noth darf nur mit der auf der Website genannten Anzahl Personen belegt werden. Der Mieter haftet dafür, dass die Mitbewohner die Mietsache ebenfalls sorgfältig und vertragsgemäss benutzen. Eine Untervermietung des Ferienhauses Chasa Noth ist nicht gestattet. Während des Aufenthaltes sind maximal 4 zusätzliche Besucher erlaubt. Zusätzliche Gäste müssen im Voraus bei der Buchung genehmigt werden und unterliegen einer zusätzlichen Gebühr.

Partys und grössere Zusammenkünfte jeglicher Art sind in der Ferienwohnung strengstens untersagt.

Beschädigungen können in Rechnung gestellt werden. Ein Verschulden des Mieters wird vermutet. Das Ferienhauses Chasa Noth ist termingerecht und in ordentlichem Zustand (d.h. besenrein) zurückzugeben.

Bei Verstössen gegen den sorgfältigen Gebrauch kann der Vermieter den Mietvertrag frist- und entschädigungslos auflösen.

Der Vermieter muss für eine ordnungsgemässe Reservation und vertragskonforme Erfüllung des Vertrages besorgt sein. Mit Ausnahme der Personenschäden ist die Haftung auf den zweifachen Mietzins beschränkt, grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz ausgenommen. Der Vermieter haftet nicht für höhere Gewalt und auch nicht für persönliche Gegenstände des Mieters bei Einbruch, Diebstahl oder Brand.

 

Müll & Recycling

Die Gäste und ihre Besucher sind verantwortlich für die umweltgerechte Entsorgung ihrer Abfälle und Wertstoffe in den dafür vorgesehenen Abfallbehältern. Überschüssiger Müll (volle Säcke, Kisten mit Glas und PET usw.) müssen am Ende der Mietdauer entsorgt werden.

 

Sicherheit

Beim Verlassen der Ferienwohnung sind die Gäste dafür verantwortlich, dass alle Fenster und Türen geschlossen/verriegelt sind, um die Sicherheit zu gewährleisten und Regen- und Wasserschäden zu vermeiden. Gäste müssen Licht und elektronische Geräte wie Fernseher etc. ausschalten, wenn sie nicht gebraucht werden, um Energie zu sparen.
Es ist strengstens verboten, auf die Falltüre im Schlafzimmer im ersten Obergeschoss über der Stüva zu stehen, wenn diese geschlossen ist.

 

Gerichtsstand und anwendbares Recht

Der Gerichtsstand befindet sich am Ort der gelegenen Sache. Schweizerisches Recht ist anwendbar.

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